Prozesskostenvorschuss bei Scheidung: Was ist zu belegen?

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210.000 Euro verlangt, 122.323,49 Euro bekommen: Wie der Prozesskostenvorschuss bei Scheidung belegt werden muss

Zehn Jahre Streit, mehrere Verfahren, ein sehr vermögender Ehemann – und am Ende scheitern fast 88.000 Euro nicht am Grundsatz, sondern an der fehlenden Detailauflistung.

Wer mitten in einer Scheidung, einem Unterhaltsprozess oder einem Verfahren zur Offenlegung von Vermögen steckt, kennt das Problem: Rechtsdurchsetzung kostet Geld. Viel Geld. Besonders dann, wenn Gutachten nötig sind, Parallelverfahren laufen und die Gegenseite auf Zeit spielt. Genau hier setzt der Prozesskostenvorschuss bei Scheidung an. Er soll verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Ehepartner zwar Ansprüche hat, sie aber mangels finanzieller Mittel nicht durchsetzen kann.

Ein jahrelanger Rosenkrieg – und die Rechnung als Rechtsanwalt in Wien wird immer höher

Warum der Ehepartner überhaupt Prozesskosten tragen muss

Nicht jeder Euro ist automatisch „notwendig“

Der Knackpunkt: Alte Honorare müssen haargenau aufgeschlüsselt werden

Was Betroffene aus dieser Entscheidung sofort mitnehmen sollten

So vermeiden Sie Kürzungen beim Antrag auf Prozesskostenvorschuss bei Scheidung

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach dem Thema

Muss mein Ehepartner meinen Anwalt bei der Scheidung bezahlen?

Kann ich auch alte Anwaltsrechnungen über einen Prozesskostenvorschuss verlangen?

Was passiert, wenn ich einfach einen Pauschalbetrag beantrage?

Kann ich Prozesskostenvorschuss auch für ein Gutachten oder mehrere Verfahren bekommen?

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in komplexen Verfahren rund um Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Vermögensfragen – gerade dann, wenn die wirtschaftliche Ausgangslage zwischen den Ehepartnern deutlich auseinandergeht und jeder Verfahrensschritt gut vorbereitet sein muss. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.