Pflichtteil trotz Testament: Warum auslegungsbedürftige Formulierungen zu unstimmigkeiten führen

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„Zur Abgeltung des Pflichtteils“ – und trotzdem fehlt Geld? Warum ein Testament weitere Ansprüche offenlassen kann

Eine Formulierung im Testament wie ‚zur Abgeltung des Pflichtteils‘ klingt endgültig, kann aber oft zum Streit führen. Wer als Angehörige Vermächtnisse „zur Abgeltung des Pflichtteils“ erhält, geht oft davon aus, dass damit alles erledigt ist. Genau dort beginnt in der Praxis aber häufig der Streit: Reichen diese Zuwendungen wirklich aus, oder bleibt ein Restanspruch in Geld?

Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen ist diese Frage – Pflichtteil trotz Testament – brisanter, als es auf den ersten Blick wirkt. Erbfälle passieren nicht selten parallel zu familiären Umbrüchen. Dann geht es plötzlich nicht nur um Trauer und Nachlass, sondern auch um Liquidität, Vermögen, Aufteilung und die Frage, welche finanziellen Mittel überhaupt vorhanden sind. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH immer wieder, dass erbrechtliche Ansprüche mittelbar großen Einfluss auf familienrechtliche Entscheidungen haben.

Die Rolle einer kritischen Formulierung in einem Testament

Eine nahe Angehörige war im Testament des Verstorbenen mehrfach bedacht worden. Sie erhielt mehrere Vermächtnisse, eingeleitet mit den Worten, diese seien „zur Abgeltung ihres Pflichtteils“ bestimmt. Für die Erben war die Sache damit klar: Was im Testament steht, sollte den Pflichtteil erledigen. Mehr könne nicht verlangt werden.

Die Angehörige sah das anders. Sie machte geltend, dass die zugewendeten Vermächtnisse ihren Pflichtteil nur teilweise deckten. Der fehlende Rest sei daher in Geld zu bezahlen. Es ging also nicht darum, das Testament zu Fall zu bringen, sondern darum, den noch offenen Betrag zu ergänzen.

Die Erben verteidigten sich auf mehreren Ebenen. Sie meinten erstens, ein solcher Anspruch sei bereits verjährt. Zweitens verwiesen sie auf laufende Leistungen, etwa in Form eines Wohnrechts oder einer Rente, die ihrer Ansicht nach schon ausreichend berücksichtigt worden seien. Zusätzlich stritten die Parteien darüber, wie solche wiederkehrenden Vermächtnisse überhaupt zu bewerten sind und ob der Nachlass im Lauf des Verfahrens an Wert gewonnen hatte.

Warum drei Jahre nicht immer das Ende sind

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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