Pflichtteil trotz Schenkung an den Schwiegersohn: Rechtlich machbar?

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Pflichtteil trotz Schenkung an den Schwiegersohn? Nach zwei Jahren ist die Tür meist zu

Das Elternhaus ist weg, die Mutter verstorben, und der Sohn steht vor der Frage: Wurde ihm sein Erbe schon Jahre vorher aus der Hand genommen mit der Schenkung an seinen Schwiegersohn?

An genau dieser Stelle wird das Erbrecht plötzlich sehr konkret. Nicht selten übertragen Eltern noch zu Lebzeiten Immobilien oder anderes Vermögen an Familienmitglieder oder an angeheiratete Personen. Für Kinder, die nach dem Todesfall ihren Pflichtteil prüfen, wirkt das oft wie eine gezielte Verschiebung: erst an den Schwiegersohn, später vielleicht an die Tochter. Juristisch zählt aber nicht das Bauchgefühl, sondern vor allem ein Datum.

Eine Mutter überträgt Immobilien – und der Sohn bleibt außen vor

Die Geschichte beginnt schon Jahre vor dem Todesfall. Eine Mutter übergab im Jahr 2014 ihre Immobilien an ihren Schwiegersohn. Drei Jahre später, 2017, verstarb sie. Ihr Sohn sah sich dadurch beim Erbe benachteiligt und verlangte den sogenannten Schenkungspflichtteil.

Sein Vorwurf war nachvollziehbar: Die Übertragung an den Schwiegersohn sei nur ein Zwischenschritt gewesen, um Vermögen aus dem Nachlass herauszuhalten. Am Ende, so seine Vermutung, sollte alles der Schwester zugutekommen. Für ihn stand daher nicht nur Geld im Raum, sondern auch die Frage, ob man Pflichtteilsrechte so einfach umgehen darf.

Die Gerichte folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Schon die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Linie.

Nicht jede „unfaire“ Schenkung kann beim Pflichtteil berücksichtigt werden

Der entscheidende Punkt liegt in den Fristen des österreichischen Erbrechts. Nach den Regeln zum Pflichtteil werden Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen anders behandelt als Schenkungen an außenstehende Dritte. Ein Schwiegerkind ist grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt.

Für solche Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen gilt eine klare Zweijahresfrist: Nur wenn die Schenkung innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod erfolgte, kann sie den Pflichtteil unter Umständen erhöhen. Liegt sie länger zurück, bleibt sie bei der Pflichtteilsberechnung in der Regel außer Betracht.

Rechtlich knüpft das an die Bestimmungen des ABGB zum Pflichtteilsrecht an. Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Die Anrechnung bestimmter Schenkungen auf die Pflichtteilsbasis soll verhindern, dass Vermögen kurz vor dem Tod aus dem Nachlass verschwindet. Gleichzeitig zieht das Gesetz eine harte zeitliche Grenze. Genau diese Grenze war hier ausschlaggebend.

Warum der OGH den Sohn trotzdem abwies

Der Sohn argumentierte, die Schenkung sei missbräuchlich erfolgt, also letztlich nur zur Umgehung seiner Rechte. Das klingt auf den ersten Blick plausibel. Der OGH stellte aber klar: Ist die Zweijahresfrist überschritten, hilft auch der Vorwurf einer schlechten Absicht nicht weiter.

Mit anderen Worten: Selbst wenn eine Gestaltung „durchsichtig“ wirkt, bleibt sie rechtlich wirksam, wenn die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Die Zweijahresgrenze ist keine bloße Orientierung, sondern eine abschließende Wertung des Gesetzes. Wer nach Ablauf dieser Frist nur mit „Das war doch unfair gemeint“ argumentiert, wird damit regelmäßig nicht durchdringen.

Wichtig war auch ein weiterer Punkt: Die bloße Vermutung, der Schwiegersohn werde die Liegenschaft später an die Tochter weitergeben, genügt nicht. Solange dieser zweite Schritt nicht tatsächlich stattfindet, bleibt er Spekulation. Das Gericht prüft keine unterstellten Folgeschritte, sondern reale Übertragungen.

Der interessante Nebeneffekt: Ein späterer „zweiter Schritt“ kann wieder relevant werden

Gerade das macht die Entscheidung für Familien so praxisnah. Der OGH hat nicht gesagt, dass jede spätere Vermögensverschiebung folgenlos bleibt. Er hat nur ausgesprochen, dass die erste Schenkung an das Schwiegerkind nach mehr als zwei Jahren nicht mehr über den Pflichtteil angegriffen werden kann.

Kommt es später tatsächlich zu einer Weiterschenkung, etwa vom Schwiegersohn an die Tochter, ist diese neue Übertragung rechtlich eigenständig zu beurteilen. Für entsprechende Ansprüche und Fristen kann dann die Kenntnis von diesem zweiten Schritt entscheidend sein. Wer also einen solchen Ablauf vermutet, sollte nicht nur mutmaßen, sondern konkrete Entwicklungen dokumentieren.

Was der Pflichtteil trotz Schenkung an den Schwiegersohn für Familien, Erben und auch Scheidungsbetroffene bedeutet

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist der zeitliche Ablauf meist wichtiger als die moralische Bewertung.

  • Wenn ein Elternteil Ihrem Ehepartner oder Ex-Ehepartner Vermögen geschenkt bekommen hat, sollten Sie zuerst die Daten prüfen: Wann war die Schenkung, wann der Todesfall?
  • Wenn zwischen Schenkung und Tod mehr als zwei Jahre liegen und das Geschenk an ein Schwiegerkind ging, sind Angriffe über den Schenkungspflichtteil meist nicht erfolgversprechend.
  • Wenn die Schenkung innerhalb von zwei Jahren vor dem Todesfall erfolgt ist, kann eine Pflichtteilsprüfung dringend sein.
  • Wenn eine Scheidung im Raum steht, kommt noch eine zweite Ebene dazu: Geschenke von Schwiegereltern sind bei der nachehelichen Aufteilung häufig gesondert zu betrachten. Erbrecht und eheliche Aufteilung folgen hier nicht denselben Regeln.

Gerade im Familienrecht überschneiden sich solche Themen oft. Eine Schenkung der Schwiegereltern kann im Todesfall erbrechtlich relevant sein und bei einer späteren Trennung zusätzlich Fragen zur Aufteilung auslösen. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Betroffene dabei, diese Schnittstellen sauber zu trennen und die richtige Strategie zu wählen.

Was Sie jetzt beim Pflichtteil trotz Schenkung an den Schwiegersohn konkret beachten sollten

  • Unterlagen sichern: Schenkungsverträge, Grundbuchsauszüge, Übergabsverträge, Schriftverkehr.
  • Den Zeitstrahl erstellen: Datum der Schenkung, Datum des Todesfalls, allfällige spätere Weiterübertragungen.
  • Nicht nur auf Motive setzen: Der bloße Vorwurf, jemand habe „absichtlich getrickst“, ersetzt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage.
  • Auf tatsächliche Weitergaben achten: Wenn später doch an ein Kind weitergeschenkt wird, kann das rechtlich neu zu beurteilen sein.
  • Rasch prüfen lassen: Vor allem dann, wenn Schenkungen in den letzten zwei bis drei Jahren vor dem Todesfall erfolgt sind.

FAQ: Was viele Betroffene zum Pflichtteil trotz Schenkung an den Schwiegersohn googeln

Kann ich eine Schenkung an den Schwiegersohn nach dem Tod meiner Mutter anfechten?

Das hängt vor allem vom Zeitpunkt der Schenkung ab. Ging die Schenkung an ein Schwiegerkind und liegt sie mehr als zwei Jahre vor dem Todesfall, wird sie beim Pflichtteil meist nicht mehr berücksichtigt. Allein der Verdacht, die Schenkung sei unfair gewesen, reicht dann regelmäßig nicht aus.

Zählt eine Schenkung an die Schwiegertochter oder den Schwiegersohn für den Pflichtteil überhaupt?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schwiegerkinder sind nicht pflichtteilsberechtigt, daher gilt für Schenkungen an sie die Zweijahresfrist. Nur Übertragungen innerhalb von zwei Jahren vor dem Todesfall können die Pflichtteilsbasis erhöhen.

Was ist, wenn das Vermögen zuerst an den Schwiegersohn und später an meine Schwester weitergegeben wird?

Dann muss man die zweite Übertragung gesondert prüfen. Eine bloß vermutete Weiterschenkung genügt nicht. Wenn es aber tatsächlich zu einer späteren Weitergabe kommt, können neue Ansprüche und neue Fristen relevant werden.

Spielt das auch bei einer Scheidung eine Rolle?

Ja, allerdings auf einer anderen rechtlichen Ebene. Geschenke von Schwiegereltern sind bei der ehelichen Aufteilung oft anders zu behandeln als gemeinschaftlich geschaffenes Vermögen. Parallel dazu kann nach einem Todesfall noch die erbrechtliche Frage des Pflichtteils auftauchen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Die Entscheidung zeigt eine harte, aber klare Linie: Nach Ablauf von zwei Jahren schützt das Gesetz die Schenkung an ein Schwiegerkind selbst dann, wenn sich die Gestaltung für andere Familienmitglieder wie eine bewusste Benachteiligung anfühlt. Gerade deshalb lohnt sich der genaue Blick auf Fristen, Vertragsgestaltung und spätere Vermögensbewegungen.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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