Pflichtteil nach Schenkung an Stiefkind trotz Wohnrecht – OGH-Fall gelöst

Pflichtteil nach Schenkung an Stiefkind trotz Wohnrecht? Warum ein bloßes Wohnrecht oft nicht reicht
Pflichtteil nach Schenkung an Stiefkind trotz Wohnrecht – Zwölf Tage können über viel Geld entscheiden. Eine Tochter ging leer aus, obwohl ihr Vater noch zu Lebzeiten einen Immobilienanteil an den Stiefsohn übertragen hatte – und sich dabei sogar ein Wohnrecht sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot vorbehalten hatte. Was nach voller Kontrolle des Vaters klang, war rechtlich doch zu wenig, um den Pflichtteil der Tochter zu retten.
Gerade in Patchwork-Familien ist das ein hochempfindliches Thema. Nach Trennung, neuer Partnerschaft und Vermögensübertragungen stellt sich oft erst nach einem Todesfall die Frage, was Kinder aus einer früheren Beziehung tatsächlich noch bekommen. Entscheidend ist dann nicht nur, dass geschenkt wurde, sondern wie die Schenkung gestaltet war.
Welche Rolle spielt das Wohnrecht beim Pflichtteil nach der Schenkung?
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Gerade bei Familienvermögen sieht die Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien immer wieder, dass nicht der wirtschaftliche Plan scheitert, sondern die rechtliche Feinabstimmung. Wohnrecht, Fruchtgenuss, Belastungsverbot und der genaue Übergabezeitpunkt werden im Familienkreis oft verwechselt – mit erheblichen Folgen für Pflichtteilsansprüche.
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Kann man mit geschickten Vertragsformulierungen die Pflichtteilsanrechnung verhindern?
Nicht zuverlässig durch bloße Worte. Formulierungen wie „Besitz und Genuss erst später“ helfen wenig, wenn die rechtliche Ausgestaltung nicht dazu passt. Bei Liegenschaften kommt es auf die dingliche Qualität des vorbehaltenen Rechts und dessen Absicherung an. Gerade deshalb sollten Übergabeverträge vorab präzise geprüft werden.
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