Pflegevermächtnis: Warum Sie fast vier Jahre nach dem Todesfall Zeit haben

Pflegevermächtnis: Warum Sie nach einem Todesfall oft fast vier Jahre Zeit haben
Erst pflegen, dann trauern, dann streiten die Erben über Geld: Genau in dieser Reihenfolge geraten viele Familien in eine belastende Lage. Wer eine nahestehende Person über längere Zeit versorgt hat, fragt sich nach dem Todesfall oft: Gibt es für diese Pflege einen Anspruch auf Geld – und vor allem, bis wann muss er geltend gemacht werden?
Gerade beim Pflegevermächtnis herrscht viel Unsicherheit. Manche glauben, der Anspruch verjähre schon drei Jahre nach dem Tod. Andere warten zu lange, weil innerhalb der Familie noch „geredet wird“. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Klarstellung getroffen: Beim Pflegevermächtnis läuft nicht sofort die dreijährige Verjährungsfrist. Zuerst gilt eine einjährige Wartezeit. Erst danach beginnt die Frist zu laufen.
Ein Ehemann pflegt seine Frau – und muss später gegen die eigenen Söhne vorgehen
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Rechtsanwalt Wien und das Pflegevermächtnis: Wichtige gesetzliche Regeln
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