Pflegevermächtnis: Warum Sie fast vier Jahre nach dem Todesfall Zeit haben

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Pflegevermächtnis: Warum Sie nach einem Todesfall oft fast vier Jahre Zeit haben

Erst pflegen, dann trauern, dann streiten die Erben über Geld: Genau in dieser Reihenfolge geraten viele Familien in eine belastende Lage. Wer eine nahestehende Person über längere Zeit versorgt hat, fragt sich nach dem Todesfall oft: Gibt es für diese Pflege einen Anspruch auf Geld – und vor allem, bis wann muss er geltend gemacht werden?

Gerade beim Pflegevermächtnis herrscht viel Unsicherheit. Manche glauben, der Anspruch verjähre schon drei Jahre nach dem Tod. Andere warten zu lange, weil innerhalb der Familie noch „geredet wird“. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Klarstellung getroffen: Beim Pflegevermächtnis läuft nicht sofort die dreijährige Verjährungsfrist. Zuerst gilt eine einjährige Wartezeit. Erst danach beginnt die Frist zu laufen.

Ein Ehemann pflegt seine Frau – und muss später gegen die eigenen Söhne vorgehen

Rechtsanwalt Wien und das Pflegevermächtnis: Wichtige gesetzliche Regeln

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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten auch bei Streitigkeiten rund um Verlassenschaft, Pflegevermächtnis und familieninterne Ansprüche nach einem Todesfall.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.