Pfandrecht wegen Pflegeheimkosten: Löschen trotz älterer Eintragung?

Pfandrecht wegen Pflegeheimkosten: Warum selbst alte Pfandrechte auf Immobilien gelöscht werden müssen
Stellen Sie sich vor, auf Ihrer Liegenschaft lastet seit Jahren ein Pfandrecht wegen Pflegeheimkosten – und genau dieses Pfand darf plötzlich nicht mehr bestehen. Für viele Betroffene klingt das kaum glaubhaft, besonders wenn die Forderung längst rechtskräftig war und die Behörde schon vor Jahren im Grundbuch stand. Genau hier setzt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs an, die für Immobilien, Scheidungen, Vermögensaufteilungen und Erbfälle von besonderer Bedeutung ist.
Eine Frau, ein Haus und fast 59.000 Euro Pflegeheimkosten
…
Nicht nur neue Forderungen sind tabu – auch alte Pfandrechte fallen
…
Was im Gesetz steht – verständlich erklärt von einem Rechtsanwalt in Wien
…
Warum das Pfandrecht im Grundbuch hier alles entscheidet
…
Was die Gerichte unterschiedlich sahen
…
Warum gerade bei Scheidung, Aufteilung und Erbschaft das Pfandrecht wegen Pflegeheimkosten relevant wird
…
Wichtige Prüfungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien
-
…
Gerade vor einer Scheidung, einer Vermögensaufteilung oder einem Immobilienverkauf sollte das rechtzeitig abgeklärt werden. …
FAQ: Was Betroffene im Zusammenhang mit Pfandrecht wegen Pflegeheimkosten häufig googeln
„Muss ich alte Pflegeheimkosten noch zahlen, wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist?“
…
„Kann ein Pflegeregress-Pfandrecht wirklich aus dem Grundbuch gelöscht werden?“
…
„Was bedeutet das für die Scheidung oder Aufteilung unseres Hauses?“
…
„Ich habe eine Zahlungsaufforderung als Erbin bekommen – muss ich reagieren?“
…
Die Entscheidung zeigt vor allem eines: Ein alter Eintrag im Grundbuch ist nicht automatisch rechtmäßig, nur weil er schon lange dort steht. …
Zur vollständigen OGH-Entscheidung finden Sie hier.
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.