OGH-Entscheidung: Vermögensaufteilung bei Scheidung und Firmen-Ferienhaus

Vermögensaufteilung bei Scheidung: OGH zieht eine klare Grenze beim Ausgleich für Firmen-Ferienhaus
Jahrelang war das Ferienhaus auf Mallorca fester Bestandteil des Familienlebens – und nach der Scheidung plötzlich unerreichbar. Genau dort beginnt ein Problem, das in vermögenden Ehen häufiger vorkommt, als viele denken: Was passiert, wenn nicht das Ehepaar selbst, sondern eine vom anderen Ehegatten beherrschte Firma Eigentümerin von Ferienhaus, Firmenauto oder Boot ist – und die private Mitbenutzung nach der Trennung einfach endet?
Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine wichtige Linie gezogen: Die weggefallene Privatnutzung kann in Geld auszugleichen sein. Gleichzeitig ist dieser Anspruch nicht grenzenlos. Besonders im Kontext von Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Unternehmensbezug ist das von großer praktischer Bedeutung.
Vermögensaufteilung bei Scheidung, ein Ferienhaus und die Frage: Was ist verlorene Nutzung wert?
…
Scheidungen und Vermögensaufteilung: OGH-Entscheidung zu Firmenvermögen und Anspruch auf Privatnutzung
…
Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.
Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.