Scheidung in Sicht, aber kein Urteilstext da: Was Betroffene trotzdem schon jetzt klären sollten
Eine Ehe steht vor dem Ende, die Fragen drängen, aber das entscheidende Dokument fehlt: Genau so beginnt in der Praxis erstaunlich oft die rechtliche Unsicherheit.
Wer nach einem Urteil des OGH sucht, erwartet Klarheit. Stattdessen erscheint manchmal nur eine technische Fehlermeldung, ein unvollständiger RIS-Eintrag oder ein Link ohne verwertbaren Inhalt. Für Betroffene ist das frustrierend, denn gerade in Trennungsphasen geht es nicht um Theorie, sondern um Wohnung, Kinder, Geld und die nächsten Wochen. Ohne den vollständigen Entscheidungstext lässt sich ein konkretes Urteil nicht seriös auswerten. Was sich aber sehr wohl sagen lässt: Welche Punkte bei Scheidung und Familienrecht in Österreich typischerweise sofort geklärt werden müssen, insbesondere in Bezug auf Obsorge und Unterhalt nach Scheidung.
Wenn die Trennung längst da ist, die Rechtslage aber noch verschwommen bleibt
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Fragen rund um Scheidung, Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Sobald der vollständige Urteilstext, eine Geschäftszahl oder ein belastbarer Auszug vorliegt, kann daraus auch eine präzise juristische Analyse des konkreten Falls erstellt werden.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.