Was bei Obsorge und Unterhalt nach einer Scheidung zu beachten ist

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Scheidung in Sicht, aber kein Urteilstext da: Was Betroffene trotzdem schon jetzt klären sollten

Eine Ehe steht vor dem Ende, die Fragen drängen, aber das entscheidende Dokument fehlt: Genau so beginnt in der Praxis erstaunlich oft die rechtliche Unsicherheit.

Wer nach einem Urteil des OGH sucht, erwartet Klarheit. Stattdessen erscheint manchmal nur eine technische Fehlermeldung, ein unvollständiger RIS-Eintrag oder ein Link ohne verwertbaren Inhalt. Für Betroffene ist das frustrierend, denn gerade in Trennungsphasen geht es nicht um Theorie, sondern um Wohnung, Kinder, Geld und die nächsten Wochen. Ohne den vollständigen Entscheidungstext lässt sich ein konkretes Urteil nicht seriös auswerten. Was sich aber sehr wohl sagen lässt: Welche Punkte bei Scheidung und Familienrecht in Österreich typischerweise sofort geklärt werden müssen, insbesondere in Bezug auf Obsorge und Unterhalt nach Scheidung.

Wenn die Trennung längst da ist, die Rechtslage aber noch verschwommen bleibt

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Fragen rund um Scheidung, Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Sobald der vollständige Urteilstext, eine Geschäftszahl oder ein belastbarer Auszug vorliegt, kann daraus auch eine präzise juristische Analyse des konkreten Falls erstellt werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.