Obsorge im Eilverfahren: Was braucht es für einen sofortigen Haushaltswechsel?

Obsorge im Eilverfahren: Wann ein Kind nicht sofort den Haushalt wechseln muss
Ein gepackter Kinderrucksack, zwei Eltern mit schweren Vorwürfen und ein fünfjähriges Kind dazwischen: Genau in solchen Momenten stellt sich die heikle Frage, ob ein Gericht sofort eingreifen und den Lebensmittelpunkt des Kindes vorläufig verlegen darf.
Gerade in Obsorgekonflikten im Eilverfahren wird oft gehofft, mit einem Eilantrag rasch Tatsachen zu schaffen. Doch nicht jede belastete Situation rechtfertigt einen sofortigen Wechsel des Haushalts. Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung eine klare Grenze gezogen: Vorläufige Maßnahmen sind kein Abkürzungsweg zur endgültigen Obsorgeentscheidung. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
Obsorge im Eilverfahren: Der Streit beginnt nicht mit einem Antrag, sondern mit Misstrauen
Nach der Scheidung lebte das fünfjährige Kind bei der Mutter. Der Vater hatte regelmäßigen Kontakt, die Obsorge blieb bei beiden Eltern. Nach der Scheidung änderte sich am Alltag des Kindes zunächst nichts: Zuhause war bei der Mutter, der Vater blieb präsent.
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