Obsorge bei Auslandsumzug: OGH-Entscheidung im Anwendungsbereich des Scheidungsrechts

Mit Kind nach Deutschland gezogen – und trotzdem gemeinsame Obsorge? Der OGH zieht eine klare Linie
700 Kilometer können beim Obsorge bei Auslandsumzug schnell zur juristischen Belastungsprobe werden. Wer mit einem Kind ins Ausland zieht und den anderen Elternteil in Österreich zurücklässt, verlegt nicht nur den Lebensmittelpunkt des Kindes, sondern oft auch den Konflikt direkt vor Gericht. Genau darum ging es in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: um gemeinsame Obsorge trotz Auslandsumzugs, um die Frage nach dem anwendbaren Recht – und darum, wer bei großer Distanz eigentlich fahren muss.
Ein Umzug ohne Zustimmung – und plötzlich steht die gesamte Elternverantwortung zur Debatte
Die Eltern waren nicht verheiratet. Für ihren Sohn hatten sie die gemeinsame Obsorge vereinbart, das Kind lebte zunächst in Österreich. Dann zog die Mutter im Jahr 2018 ohne Zustimmung des Vaters mit dem Sohn nach Deutschland. Was familiär bereits angespannt war, wurde damit zu einem grenzüberschreitenden Obsorgekonflikt.
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