Nachlassverwaltung: Wer darf den Nachlass wirklich verwalten?

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14 Erben, kein klarer Anteil – und trotzdem nicht mehr der Kurator: Wer den Nachlass wirklich verwalten darf

Der Ehepartner ist verstorben, Rechnungen laufen weiter, das Konto muss gesichert werden, vielleicht steht auch die Wohnung leer – und dann taucht noch ein gerichtlich bestellter Verlassenschaftskurator auf. Die Nachlassverwaltung kann in dieser Phase sehr verwirrend sein. Genau hier setzt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs an: Sobald Erbantrittserklärungen vorliegen, verschiebt sich die Verantwortung in aller Regel zu den Erben selbst.

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Bedingte Erbantrittserklärung: weniger Risiko, aber nicht weniger Befugnis

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Was bedeutet „bedingte Erbantrittserklärung“ eigentlich?

Bleibt der Verlassenschaftskurator automatisch weg, wenn Erben sich melden?

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Bleibt der Verlassenschaftskurator automatisch weg, wenn Erben sich melden?

Dann sollte die verfahrensrechtliche Situation genau geprüft werden. Bei Fragen zur Nachlassverwaltung, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt Wien weiterhelfen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.