Nachlassverwaltung: Wer darf den Nachlass wirklich verwalten?

14 Erben, kein klarer Anteil – und trotzdem nicht mehr der Kurator: Wer den Nachlass wirklich verwalten darf
Der Ehepartner ist verstorben, Rechnungen laufen weiter, das Konto muss gesichert werden, vielleicht steht auch die Wohnung leer – und dann taucht noch ein gerichtlich bestellter Verlassenschaftskurator auf. Die Nachlassverwaltung kann in dieser Phase sehr verwirrend sein. Genau hier setzt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs an: Sobald Erbantrittserklärungen vorliegen, verschiebt sich die Verantwortung in aller Regel zu den Erben selbst.
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Was bedeutet „bedingte Erbantrittserklärung“ eigentlich?
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Bleibt der Verlassenschaftskurator automatisch weg, wenn Erben sich melden?
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Bleibt der Verlassenschaftskurator automatisch weg, wenn Erben sich melden?
Dann sollte die verfahrensrechtliche Situation genau geprüft werden. Bei Fragen zur Nachlassverwaltung, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt Wien weiterhelfen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
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