Kindesunterhalt: Bedeutung von Vorauszahlungen und deren rechtliche Auswirkungen

25.000 Euro im Voraus gezahlt – und trotzdem Unterhalt offen? Was bei Kindesunterhalt und Vorauszahlungen wirklich angerechnet wird
Ein dicker Geldbetrag am Küchentisch, bar übergeben, mit dem Gefühl: „Damit ist der Kindesunterhalt für Jahre erledigt.“ Genau dieses Denken kann später teuer werden.
Viele Eltern wollen Streit vermeiden und zahlen freiwillig mehr oder früher. Gerade nach einer Scheidung wirkt eine hohe Einmalzahlung vernünftig: Sicherheit für das Kind, weniger Diskussionen, weniger laufende Überweisungen. Das Problem beginnt oft erst Jahre später – wenn der Unterhalt erhöht werden soll und plötzlich die Frage auftaucht, ob das früher gezahlte Geld überhaupt rechtlich zählt.
Die Geschichte dahinter: viel Geld, viele Jahre – und am Ende doch Streit
Ein Vater war seit 2007 verpflichtet, für sein Kind monatlich 176 Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Einige Jahre später verlangte das Kind, vertreten durch die Mutter, für den Zeitraum von 2010 bis Jänner 2013 höhere Beträge. Die Begründung: Mit dem Alter steigen auch die Bedürfnisse.
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Zählt eine große Einmalzahlung für den Kindesunterhalt und Vorauszahlungen automatisch für die Zukunft?
Nein, automatisch gerade nicht. Bei hohen Vorauszahlungen für viele künftige Monate kann eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Fehlt sie, ist die Zahlung rechtlich unsicher und tilgt die Unterhaltspflicht nicht automatisch.
Ich habe bar an die Mutter gezahlt – reicht das als Nachweis?
Barzahlungen sind besonders problematisch. Selbst wenn Zeugen oder Bestätigungen vorliegen, bleibt oft unklar, für welchen Zeitraum und in welcher rechtlichen Funktion gezahlt wurde. Sicherer sind Überweisungen mit klarer Monatswidmung.
Kann ich alte Zahlungen gegen eine spätere Unterhaltserhöhung aufrechnen?
Teilweise möglicherweise, aber nur unter engen Voraussetzungen. Der bereits rechtskräftig festgelegte bisherige Unterhalt bleibt grundsätzlich unberührt. Geprüft werden kann nur, ob frühere Zahlungen konkret auf die spätere Erhöhungsdifferenz anrechenbar sind.
Was mache ich, wenn im Beschluss steht „abzüglich bereits geleisteter Zahlungen“?
Eine solche Formulierung ist hochproblematisch, weil sie spätere Exekutionsstreitigkeiten fast vorprogrammiert. Offene Fragen zur Zahlung müssen bereits im Unterhaltsverfahren geklärt werden. Lassen Sie einen solchen Beschluss rechtlich prüfen, bevor daraus weitere Verfahren entstehen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien kann Sie dabei unterstützen.
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