Kindesunterhalt: Bedeutung von Vorauszahlungen und deren rechtliche Auswirkungen

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25.000 Euro im Voraus gezahlt – und trotzdem Unterhalt offen? Was bei Kindesunterhalt und Vorauszahlungen wirklich angerechnet wird

Ein dicker Geldbetrag am Küchentisch, bar übergeben, mit dem Gefühl: „Damit ist der Kindesunterhalt für Jahre erledigt.“ Genau dieses Denken kann später teuer werden.

Viele Eltern wollen Streit vermeiden und zahlen freiwillig mehr oder früher. Gerade nach einer Scheidung wirkt eine hohe Einmalzahlung vernünftig: Sicherheit für das Kind, weniger Diskussionen, weniger laufende Überweisungen. Das Problem beginnt oft erst Jahre später – wenn der Unterhalt erhöht werden soll und plötzlich die Frage auftaucht, ob das früher gezahlte Geld überhaupt rechtlich zählt.

Die Geschichte dahinter: viel Geld, viele Jahre – und am Ende doch Streit

Ein Vater war seit 2007 verpflichtet, für sein Kind monatlich 176 Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Einige Jahre später verlangte das Kind, vertreten durch die Mutter, für den Zeitraum von 2010 bis Jänner 2013 höhere Beträge. Die Begründung: Mit dem Alter steigen auch die Bedürfnisse.

Zählt eine große Einmalzahlung für den Kindesunterhalt und Vorauszahlungen automatisch für die Zukunft?

Nein, automatisch gerade nicht. Bei hohen Vorauszahlungen für viele künftige Monate kann eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Fehlt sie, ist die Zahlung rechtlich unsicher und tilgt die Unterhaltspflicht nicht automatisch.

Ich habe bar an die Mutter gezahlt – reicht das als Nachweis?

Barzahlungen sind besonders problematisch. Selbst wenn Zeugen oder Bestätigungen vorliegen, bleibt oft unklar, für welchen Zeitraum und in welcher rechtlichen Funktion gezahlt wurde. Sicherer sind Überweisungen mit klarer Monatswidmung.

Kann ich alte Zahlungen gegen eine spätere Unterhaltserhöhung aufrechnen?

Teilweise möglicherweise, aber nur unter engen Voraussetzungen. Der bereits rechtskräftig festgelegte bisherige Unterhalt bleibt grundsätzlich unberührt. Geprüft werden kann nur, ob frühere Zahlungen konkret auf die spätere Erhöhungsdifferenz anrechenbar sind.

Was mache ich, wenn im Beschluss steht „abzüglich bereits geleisteter Zahlungen“?

Eine solche Formulierung ist hochproblematisch, weil sie spätere Exekutionsstreitigkeiten fast vorprogrammiert. Offene Fragen zur Zahlung müssen bereits im Unterhaltsverfahren geklärt werden. Lassen Sie einen solchen Beschluss rechtlich prüfen, bevor daraus weitere Verfahren entstehen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien kann Sie dabei unterstützen.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.