Kindesunterhalt ohne Übersetzung begriffen – Rechtsgültig im Ausland?

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Kindesunterhalt im Ausland: Keine Übersetzung bekommen – ist der Unterhaltstitel trotzdem wirksam?

Kindesunterhalt ohne Übersetzung: Ein paar Unterschriften, ein Besuch in Österreich und jahrelanges Schweigen können am Ende teurer werden als gedacht. Genau das zeigte ein Fall, in dem ein Vater einen alten österreichischen Unterhaltstitel erst viele Jahre später zu Fall bringen wollte – mit dem Argument, er habe die Unterlagen im Ausland ohne englische Übersetzung erhalten und nicht verstanden.

Der Vater lebte am anderen Ende der Welt – der Unterhalt lief trotz fehlender Übersetzung an

Die Geschichte begann mit einem Unterhaltsantrag einer Mutter für ihr Kind. Der Vater lebte damals in Neuseeland, später in Australien. Österreichische Gerichtsunterlagen wurden ihm über das österreichische Konsulat in Neuseeland persönlich übergeben. Eine englische Übersetzung lag nicht bei.

Der Vater reagierte nicht. Das Gericht setzte daraufhin bereits 2008 einen monatlichen Kindesunterhalt von 300 Euro fest. Kurz danach hielt sich der Mann wieder einmal in Österreich auf. Während dieses Besuchs bekam er auch den Beschluss ausgehändigt. Die Übergabe lief nicht klassisch über Post oder Gerichtsbedienstete, sondern durch eine Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt. Der Vater unterschrieb den Rückschein.

Bezahlt wurde dennoch nichts. Jahre später versuchte der Mann, den alten Titel aufheben zu lassen und auch eine Vollstreckung in Australien zu stoppen. Seine Linie war klar: keine Übersetzung, daher keine wirksame Zustellung, daher kein fairer rechtlicher Gehörsanspruch.

Warum die fehlende Übersetzung hier zur Rechtsgültigkeit der Unterhaltspflicht nicht rettete

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Fragen & Antworten zur Rechtsgültigkeit des Kindesunterhalts ohne Übersetzung

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Gerade bei grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen zeigt sich immer wieder: Nicht der spätere Einwand entscheidet, sondern das Verhalten im ersten Moment. Wer Unterlagen annimmt, Fristen verstreichen lässt und dann erst Jahre später reagiert, hat oft die deutlich schlechteren Karten. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Ihre Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien, unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung bei Fragen zu Kindesunterhalt, internationalen Zustellungen und familienrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug. Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.