Wird Kinderzuschlag zur Mindestsicherung bei Unterhaltszahlung berücksichtigt?

Scheidungsanwalt in Wien -  Pichler Rechtsanwalt GmbH - beitragsbild-28 Wird Kinderzuschlag zur Mindestsicherung bei Unterhaltszahlung berücksichtigt?

Kinderzuschlag zur Mindestsicherung: Zählt das beim Unterhalt für ein Kind im anderen Haushalt mit?

Die Rechnung wirkt auf den ersten Blick unfair: Die Mutter hält mit Notstandshilfe, Wohnbeihilfe und Kinderzuschlag zur Mindestsicherung den Alltag für zwei Kinder in ihrem Haushalt am Laufen – und genau dieser Zuschlag kann den Unterhalt für ein drittes Kind erhöhen, das beim Vater lebt.

Gerade getrennte Eltern mit knappen finanziellen Mitteln erleben an diesem Punkt oft eine böse Überraschung. Viele gehen davon aus, dass der Kinderzuschlag zur Mindestsicherung, der wegen der im eigenen Haushalt lebenden Kinder bezahlt wird, ausschließlich diesen Kindern „gehört“ und daher bei der Unterhaltsberechnung außen vor bleiben müsste. Der Oberste Gerichtshof hat diese Erwartung jedoch klar zurückgewiesen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Wie wirkt sich der Kinderzuschlag zur Mindestsicherung auf den Kindesunterhalt aus?

Begleitung durch einen Rechtsanwalt in Wien: Spezialisiert auf Das Scheidungsrecht

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Unterhaltsfragen, bei denen Sozialleistungen, Haushaltskonstellationen und Kinder aus verschiedenen Haushalten zusammentreffen. Gerade diese Fälle wirken auf den ersten Blick simpel – in der Berechnung sind sie es selten.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.