Kinderunterhalt erhöhen bei neuer Schule & gestiegenen Kosten: Gerichtspraxis in Österreich

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Kinderunterhalt erhöhen? Warum „alles ist teurer geworden“ vor Gericht oft nicht reicht

Die neue Schule startet, das Kind braucht mehr Material, der Schulweg kostet Geld – und trotzdem bleibt der Antrag auf höheren Kinderunterhalt erfolglos. Genau das passiert häufiger, als viele Eltern erwarten. Wer eine bereits gerichtlich festgesetzte Unterhaltshöhe später ändern will, braucht nicht nur das Gefühl, dass alles teurer geworden ist, sondern konkrete und nachweisbare Änderungen.

Eine neue Schule, höhere Erwartungen – aber keine höhere Zahlung

Eine Mutter zahlte seit Ende 2020 Unterhalt für zwei Kinder. Die Höhe war damals vor Gericht festgelegt worden. Ausgangspunkt war eine Einigung, bei der man ihr ein fiktives Einkommen von 2.300 Euro anrechnete, weil sie nicht vollzeit arbeitete.Zur vollständigen OGH-Entscheidung

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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis der Pichler Rechtsanwalt GmbH: Der Erfolg eines Unterhaltsantrags hängt oft weniger vom Grundgefühl der Betroffenheit ab als von der Qualität der Unterlagen.

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Gilt eine frühere Einigung über Unterhalt später überhaupt noch?

Wenn der Unterhalt durch Gerichtsbeschluss festgesetzt wurde, ja. Das gilt auch dann, wenn diesem Beschluss eine Einigung zugrunde lag. Eine spätere Änderung ist dann nicht frei möglich, sondern setzt eine wesentliche Änderung der Umstände voraus. Gerade dieser Punkt wird in der Praxis häufig unterschätzt.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet Dr. Pichler Mandanten in unterhaltsrechtlichen Verfahren, wenn frühere Festsetzungen überprüft, Erhöhungsanträge vorbereitet oder Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt werden müssen.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.