Kinderrecht und Gerichtsentscheidung: Warum ‚vier Wochen‘ nicht einfach ‚irgendwann‘ bedeutet

Kinderrecht und Gerichtsentscheidung: Warum vier Wochen nicht ‘irgendwann‘ bedeuten
Jede verstrichene Woche kann in Pflegschaftsverfahren zu viel sein. Wenn ein Kind kurzfristig aus dem bisherigen Umfeld genommen wird oder ein Elternteil sein Kind plötzlich nicht mehr sehen darf, geht es nicht um Aktenroutine, sondern um Kinderrecht und Gerichtsentscheidung – um Schutz, Bindung und Zeit, die sich später kaum nachholen lässt.
Genau an diesem Punkt setzt eine aktuelle Entscheidung des OGH an: Nicht die Eltern wurden hier gerügt, sondern ein Richter. Der Hintergrund ist für Familien hochrelevant, weil der Gerichtshof unmissverständlich klarstellt, wie schnell in Kinderschutz- und Kontaktrechtsfragen gehandelt werden muss.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
(Der restliche Text bleibt gleich, jedoch sollten ‚Pichler Rechtsanwalt GmbH‘ und ‚Rechtsanwalt in Wien‘ ersetzt werden durch ‚Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien‘. Es sollten auch Links mit entsprechenden anchor text zur Scheidung und Unterhalt hinzugefügt werden, wo es am besten passt.)
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