Kein Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe in Österreich?

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Kein Scheidungsunterhalt trotz langer Ehe?

Kein Scheidungsunterhalt trotz dreißig Jahre Ehe, gemeinsame Kinder, ein Leben lang Familienarbeit? Genau diese Frage beschäftigt viele Menschen in Trennungssituationen. Wer in Österreich nach einer Scheidung Unterhalt bekommt, hängt nämlich nicht nur von der Ehedauer oder vom Einkommen ab, sondern vor allem davon, warum die Ehe gescheitert ist und wie das Gericht das Verschulden beurteilt.

Warum lange Ehejahre allein noch kein Geld sichern

Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine lange Ehe fast automatisch zu einem Unterhaltsanspruch führt. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Im österreichischen Scheidungsrecht spielt das Verschuldensprinzip eine zentrale Rolle. Entscheidend ist daher oft nicht, wie lange die Ehe gedauert hat, sondern ob ein Ehepartner überwiegend oder allein für die Zerrüttung verantwortlich gemacht wird.

Gerade nach Jahrzehnten gemeinsamer Lebensführung wirkt das für viele hart. Wer Kinder betreut, den Haushalt geführt oder beruflich zurückgesteckt hat, verbindet damit verständlicherweise die Erwartung einer finanziellen Absicherung nach der Trennung. Rechtlich reicht diese Lebensleistung aber für sich genommen nicht immer aus, um einen durchsetzbaren Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu erhalten.

Ohne Blick auf das Verschulden geht es selten

Das Ehegesetz unterscheidet beim Unterhalt nach der Scheidung sehr genau. § 66 EheG regelt den Unterhalt nach einer Scheidung aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden eines Ehepartners. Das bedeutet: Wer an der Zerrüttung schuld ist, kann dem anderen grundsätzlich unterhaltspflichtig werden.

§ 67 EheG betrifft Fälle, in denen den unterhaltsberechtigten Ehepartner ein Mitverschulden trifft. Dann fällt der Anspruch deutlich schwächer aus. Es geht in solchen Situationen meist nicht um den bisherigen Lebensstandard, sondern eher um einen eingeschränkten Unterhaltsanspruch nach Billigkeit.

§ 68 EheG betrifft besondere Konstellationen, etwa die Unterhaltspflicht bei Scheidung aus anderen gesetzlichen Gründen. Für Betroffene ist vor allem wichtig: Nicht jede Scheidung führt automatisch zum gleichen Unterhaltsmodell. Schon kleine Unterschiede im Scheidungsurteil können später finanziell erheblich sein.

Daneben spielt auch § 94 ABGB eine Rolle. Diese Bestimmung regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe. Sie ist deshalb wichtig, weil viele Paare bereits vor der Scheidung getrennt leben und sich schon dann die Frage stellt, ob und in welcher Höhe Unterhalt bezahlt werden muss.

Was Gerichte tatsächlich prüfen: Rechtsanwalt Wien informiert

Bei der Frage des Scheidungsunterhalts sehen Gerichte sehr genau hin. Es reicht nicht, pauschal auf eine langjährige Ehe oder auf ein deutlich höheres Einkommen des anderen hinzuweisen. Geprüft wird vor allem, welche Eheverfehlungen vorliegen und wie schwer diese wiegen.

Typische Vorwürfe sind etwa Gewalt, beharrliche Vernachlässigung, schwere Beleidigungen, Untreue, Alkoholmissbrauch oder die nachhaltige Verletzung ehelicher Pflichten. Auch wirtschaftliches Verhalten kann eine Rolle spielen, etwa wenn ein Ehepartner das gemeinsame Vermögen leichtfertig gefährdet oder jeglichen Beitrag zum Familienleben verweigert.

Gleichzeitig muss das Gericht den gesamten Verlauf der Ehe betrachten. Nicht jede Kränkung und nicht jeder Streit ist rechtlich relevant. Ausschlaggebend ist, ob das Verhalten so gravierend war, dass es die eheliche Gemeinschaft unheilbar zerstört hat. Genau an diesem Punkt entscheiden oft Details über viele Jahre künftiger Zahlungen.

Typische Lebenssituation: Wenn Kinderbetreuung und Teilzeit zur Falle werden

Häufig läuft es ähnlich ab: Die Ehefrau betreut die Kinder, arbeitet über Jahre nur Teilzeit oder gar nicht und übernimmt den Großteil des Haushalts. Der Mann baut seine Karriere aus und erzielt ein deutlich höheres Einkommen. Nach außen wirkt diese Rollenverteilung oft einvernehmlich. Bei der Scheidung zeigt sich dann, wie ungleich die wirtschaftlichen Folgen tatsächlich sind.

Wenn der besser verdienende Ehepartner im Scheidungsverfahren das überwiegende Verschulden trifft, kann ein stärkerer Unterhaltsanspruch bestehen. Wird dagegen ein gleichteiliges Verschulden ausgesprochen oder trifft die wirtschaftlich schwächere Person sogar ein erhebliches Mitverschulden, fällt der Anspruch deutlich geringer aus oder scheidet ganz aus.

Genau deshalb ist die Frage des Scheidungsgrundes kein Nebenschauplatz. Sie ist oft das finanzielle Zentrum des gesamten Verfahrens. Wer hier unvorbereitet argumentiert oder wichtige Vorfälle nicht belegen kann, verliert unter Umständen nicht nur den Streit über das Verschulden, sondern auch die Basis für laufenden Unterhalt.

Vier Situationen, in denen das Thema besonders brisant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist das Thema vor allem in diesen Konstellationen entscheidend:

  • Sie haben wegen der Kinder jahrelang beruflich zurückgesteckt: Dann muss früh geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung realistisch ist oder ob stattdessen andere Absicherungen im Vordergrund stehen.
  • Ihr Ehepartner verdient deutlich mehr: Das höhere Einkommen allein schafft noch keinen automatischen Anspruch, kann aber bei bestehender Unterhaltspflicht die Höhe maßgeblich beeinflussen.
  • Es steht ein Verschuldensausspruch im Raum: Gerade bei Vorwürfen wie Untreue, Gewalt oder beharrlicher Kränkung hat die Beweislage enorme Bedeutung.
  • Sie überlegen eine einvernehmliche Scheidung: Dann sollte der Unterhalt ausdrücklich und sauber geregelt werden, weil spätere Streitigkeiten sonst programmiert sind.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

  • Einkommensunterlagen sichern: Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Bonuszahlungen und Informationen über weitere Einkünfte sind oft entscheidend.
  • Chronologie erstellen: Notieren Sie wichtige Ereignisse der Ehekrise mit Datum, Beteiligten und möglichen Zeugen.
  • Betreuungs- und Haushaltsleistungen dokumentieren: Wer Kinder versorgt und den Alltag getragen hat, sollte das nachvollziehbar darstellen können.
  • Nicht vorschnell auf Ansprüche verzichten: Vor allem bei Trennungsvereinbarungen oder Nachrichten an die Gegenseite ist Vorsicht geboten.
  • Scheidung und Unterhalt gemeinsam denken: Verschuldensfrage, Aufteilung und laufende Zahlungen hängen oft enger zusammen, als viele annehmen.

Was viele bei der Trennung unterschätzen

Unterhalt ist nur ein Teil des Gesamtbildes. Parallel dazu geht es oft um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Wer nach der Trennung in der Ehewohnung bleibt, wer Kredite weiterzahlt und wie Vermögenswerte verteilt werden, beeinflusst die wirtschaftliche Lage mindestens ebenso stark wie ein monatlicher Unterhaltsbetrag.

Als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungs- und Familienrecht zeigt sich in der Praxis immer wieder: Eine gute Strategie beginnt nicht erst bei Gericht. Sie beginnt mit einer klaren Einschätzung, welche Ansprüche tatsächlich bestehen, welche Beweise tragfähig sind und welche Lösung langfristig finanziell sinnvoll ist.

FAQ: Was Menschen zum Scheidungsunterhalt wirklich googeln

Bekomme ich nach 20 oder 30 Jahren Ehe automatisch Unterhalt?

Nein. Die Ehedauer allein begründet noch keinen automatischen Unterhaltsanspruch. Maßgeblich ist vor allem, aus welchem Grund geschieden wird und wen das Gericht als überwiegend oder allein schuldtragend ansieht. Auch eigenes Einkommen und Erwerbsmöglichkeiten spielen eine wichtige Rolle.

Wie viel Unterhalt bekommt die Frau nach der Scheidung in Österreich?

Eine starre Pauschale gibt es nicht. Die Höhe hängt vom Einkommen beider Ehepartner, vom Verschuldensausspruch und von den konkreten Lebensverhältnissen ab. Bei einer Scheidung aus überwiegendem Verschulden eines Ehepartners kann der Anspruch deutlich höher sein als bei Mitverschulden.

Was passiert, wenn beide an der Scheidung schuld sind?

Dann wird es für den vollen Scheidungsunterhalt oft schwierig. Bei gleichteiligem oder erheblichem Mitverschulden besteht meist nur ein eingeschränkter Anspruch oder gar keiner. Genau deshalb ist die Formulierung im Scheidungsurteil so wichtig.

Ist Unterhalt auch möglich, wenn ich während der Ehe nicht gearbeitet habe?

Ja, möglich ist das schon. Gerade bei Kinderbetreuung und klassischer Rollenverteilung kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend bleibt aber, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie das Gericht Verschulden, Bedarf und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beurteilt.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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