Gemeinsame Obsorge am Limit: Warum Gerichte nicht einfach nur das „Unterschriftsrecht“ entziehen dürfen
Wenn sich Eltern über Arzttermine, Schulfragen und sogar über die Größe von Reisetaschen streiten, leiden nicht zuerst die Aktenordner, sondern die Kinder. Genau dort beginnt ein Problem, das in Trennungsfamilien häufig unterschätzt wird: Was passiert, wenn gemeinsame Obsorge zwar auf dem Papier besteht, Entscheidungen im Alltag aber laufend blockiert werden?
Für viele Mütter und Väter klingt die Lösung zunächst naheliegend: Die Kinder bleiben in gemeinsamer Obsorge, aber ein Elternteil soll wenigstens die Isolierte Änderung der Gesetzlichen Vertretung allein bekommen. Also jenes „Unterschriftsrecht“, das bei Schule, Medizin oder Behördenwegen praktisch entscheidend ist. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine klare Grenze gezogen: So einfach lässt sich die Obsorge nicht in Einzelteile zerlegen.
Aus Alltag wurde Dauerstreit – und die Kinder standen mitten drin
Die Ausgangslage war für Außenstehende schnell erzählt und für die Familie zermürbend: Zwei Kinder lebten überwiegend bei der Mutter. Beide Eltern hatten seit Jahren gemeinsame Obsorge. Was nach Kooperation klingen könnte, war in Wahrheit von massiven Konflikten geprägt.
Die Kommunikation lief über lange, aufgeladene E-Mails. Gestritten wurde nicht nur über wichtige Fragen wie Kontaktzeiten, sondern auch über Nebensächlichkeiten des Alltags. Gerade diese Mischung ist in hochstrittigen Trennungssituationen typisch: Das große Thema und die kleine Kränkung verschwimmen, und am Ende wird selbst Organisatorisches zum Machtkampf.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder: Nicht der lauteste Vorwurf überzeugt, sondern die präzise belegte Auswirkung auf das Kind.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.