Immobilie und Scheidung: Wann das Familienheim außen vor bleibt

Acht Wohnungen, null Anteil? Warum eine kreditfinanzierte Immobilie bei der Scheidung außen vor bleiben kann
Sie erlebt mit, wie während der Ehe ein ganzes Mehrparteienhaus entsteht, und steht nach der Scheidung trotzdem mit leeren Händen da. Genau diese Konstellation wirkt auf den ersten Blick ungerecht. Bei der Aufteilung eines Immobilie und Scheidung zählt aber nicht nur, was sichtbar geschaffen wurde, sondern vor allem, woher das Geld kam, wem das Vermögen rechtlich zuzuordnen ist und ob überhaupt eine eheliche Errungenschaft entstanden ist.
Der Oberste Gerichtshof ([Zur vollständigen OGH-Entscheidung](https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=84cdd959-9aab-4c49-ac03-d7ad63106d69&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=EF-Z&Dokumentnummer=JJT_20240925_OGH0002_0010OB00116_24A0000_000)) hatte einen Fall zu beurteilen, der für viele Trennungen in Wien und ganz Österreich praktisch relevant ist: Eine Liegenschaft wurde noch vor der Ehe angeschafft, während der Ehe massiv bebaut, vollständig über Bankkredite finanziert und mit Mieteinnahmen wirtschaftlich getragen. Die zentrale Frage lautete: Fällt bei einer Immobilie und Scheidung so eine Immobilie in die Aufteilung nach der Scheidung – oder nicht?
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