Immobilie und Scheidung: Wann das Familienheim außen vor bleibt

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Acht Wohnungen, null Anteil? Warum eine kreditfinanzierte Immobilie bei der Scheidung außen vor bleiben kann

Sie erlebt mit, wie während der Ehe ein ganzes Mehrparteienhaus entsteht, und steht nach der Scheidung trotzdem mit leeren Händen da. Genau diese Konstellation wirkt auf den ersten Blick ungerecht. Bei der Aufteilung eines Immobilie und Scheidung zählt aber nicht nur, was sichtbar geschaffen wurde, sondern vor allem, woher das Geld kam, wem das Vermögen rechtlich zuzuordnen ist und ob überhaupt eine eheliche Errungenschaft entstanden ist.

Der Oberste Gerichtshof ([Zur vollständigen OGH-Entscheidung](https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=84cdd959-9aab-4c49-ac03-d7ad63106d69&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=EF-Z&Dokumentnummer=JJT_20240925_OGH0002_0010OB00116_24A0000_000)) hatte einen Fall zu beurteilen, der für viele Trennungen in Wien und ganz Österreich praktisch relevant ist: Eine Liegenschaft wurde noch vor der Ehe angeschafft, während der Ehe massiv bebaut, vollständig über Bankkredite finanziert und mit Mieteinnahmen wirtschaftlich getragen. Die zentrale Frage lautete: Fällt bei einer Immobilie und Scheidung so eine Immobilie in die Aufteilung nach der Scheidung – oder nicht?

Immobilie und Scheidung: Wie wird der Nachweis der Tilgung zu einem wichtigen Aspekt?

Wie Ihnen ein Rechtsanwalt in Wien helfen kann

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.