Pichler Rechtsanwalt GmbH

Gemeinsame Obsorge ablehnen – Ein 16-jähriger Teenager entscheidet sich

Startseite  •  Aktuelles  •  16.05.2026
Gemeinsame Obsorge ablehnen – Ein 16-jähriger Teenager entscheidet sich

Gemeinsame Obsorge ablehnen: Warum ein klares Nein mit 16 oft entscheidend ist

Ein Vater möchte präsent sein, bei den Hausaufgaben helfen und über den schulischen Fortschritt informiert sein – doch sein 16-jähriger Sohn will genau das nicht. Diese Spannung zwischen dem Wunsch der Eltern und dem Wunsch eines fast erwachsenen Kindes steht oft im Zentrum von familienrechtlichen Konflikten.

Vor allem bei Jugendlichen wird oft übersehen, dass die Obsorge nicht primär ein Recht der Eltern ist. Entscheidend ist, was dem Kind zugutekommt. Und je älter das Kind ist, desto mehr Gewicht hat seine eigene Meinung. Der Oberste Gerichtshof hat diese Position in einer aktuellen Entscheidung deutlich bestätigt.

Als der Teenager gemeinsame Obsorge ablehnte

Obsorge und Recht auf Informationen – Rat vom Rechtsanwalt Wien

Falschheiten, die Eltern in ähnlichen Situationen oft begehen

Wann diese Entscheidung besonders relevant ist

Empfehlungen für Betroffene


  • FAQ: Fragen, die Eltern oft stellen

    Kann mein 16-jähriges Kind die gemeinsame Obsorge ablehnen?

    Erhalte ich ohne Obsorge Informationen zur Schule und Gesundheit?

    Muss ich Gemeinsame Obsorge beantragen, um stärker eingebunden zu sein?

    Was ist, wenn der andere Elternteil das Kind beeinflusst?

    Zur vollständigen Entscheidung des OGH


    Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

    Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
    Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
    01/513 07 00.


    Dr. Clemens Pichler

    Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

    Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
    Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
    Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
    von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
    Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

    Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
    in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
    abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

    Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
    Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
    ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
    Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

    Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
    und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
    Höchstgericht erwirkt.

    Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
    Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
    OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden