Kindesunterhalt trotz Studium: Muss ein Elternteil nach der Trennung sofort arbeiten?
Plötzlich sind die Kinder beim Vater, die Mutter lebt nach der Wegweisung bei ihrer eigenen Mutter – und aus einem jahrelangen Studium wird über Nacht ein Unterhaltsproblem. Genau dort wird es rechtlich heikel: Darf ein Gericht einfach so tun, als würde der studierende Elternteil bereits ein Einkommen erzielen, obwohl noch studiert wird?
Die Frage beschäftigt viele Familien nach einer Trennung. Vor allem dann, wenn ein Elternteil bisher die Kinder betreut hat und deshalb keinen Geldunterhalt zahlen musste, nach der Trennung aber erstmals zur Kasse gebeten werden soll. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Pichler Rechtsanwalt GmbH, warum bei einem Studium nicht jede Verzögerung automatisch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil spricht.
Als die Betreuung endet, beginnt der Streit ums „fiktive Einkommen“
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Warum die Zeit vor der Trennung nicht einfach gegen die Mutter verwendet werden darf
Der entscheidende Punkt liegt in der Rolle, die die Mutter vor der Trennung hatte. Wer ein Kind im gemeinsamen Haushalt betreut, leistet seinen Unterhalt grundsätzlich nicht in Geld, sondern in Natur. Das Gesetz regelt das in § 231 ABGB. Vereinfacht gesagt: Ein Elternteil betreut, der andere zahlt – oder beide leisten ihren Beitrag in anderer Form.
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FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.