Geldunterhalt trotz Studium: Verständliche Antworten auf juristische Fragen

Kindesunterhalt trotz Studium: Muss ein Elternteil nach der Trennung sofort arbeiten?
Plötzlich sind die Kinder beim Vater, die Mutter lebt nach der Wegweisung bei ihrer eigenen Mutter – und aus einem jahrelangen Studium wird über Nacht ein Unterhaltsproblem. Genau dort wird es rechtlich heikel: Darf ein Gericht einfach so tun, als würde der studierende Elternteil bereits ein Einkommen erzielen, obwohl noch studiert wird?
Die Frage beschäftigt viele Familien nach einer Trennung. Vor allem dann, wenn ein Elternteil bisher die Kinder betreut hat und deshalb keinen Geldunterhalt zahlen musste, nach der Trennung aber erstmals zur Kasse gebeten werden soll. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Pichler Rechtsanwalt GmbH, warum bei einem Studium nicht jede Verzögerung automatisch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil spricht.
Als die Betreuung endet, beginnt der Streit ums „fiktive Einkommen“
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Warum die Zeit vor der Trennung nicht einfach gegen die Mutter verwendet werden darf
Der entscheidende Punkt liegt in der Rolle, die die Mutter vor der Trennung hatte. Wer ein Kind im gemeinsamen Haushalt betreut, leistet seinen Unterhalt grundsätzlich nicht in Geld, sondern in Natur. Das Gesetz regelt das in § 231 ABGB. Vereinfacht gesagt: Ein Elternteil betreut, der andere zahlt – oder beide leisten ihren Beitrag in anderer Form.
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FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten
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