Das Geburtsdatum im Obsorgeverfahren: Warum Gerichte kein Kind „ohne Geburtsdatum“ führen dürfen
Zwei Jahre mehr oder weniger können im Familienrecht alles verändern. Bei einem allein nach Österreich gekommenen Jugendlichen aus Somalia ging es nicht bloß um eine Zahl im Akt, sondern vor allem um das Geburtsdatum im Obsorgeverfahren: Wird er als Kind mit Obsorge geführt, oder als Jugendlicher, bei dem andere rechtliche Maßstäbe gelten?
Gerade in Pflegschaftsverfahren zeigt sich die weitreichende Bedeutung des Geburtsdatums. Es beeinflusst Obsorge, Jugendhilfe und anderes. Daher hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein Geburtsdatum in einem Obsorgeverfahren nicht einfach gestrichen werden darf.
Geburtsdatum – eine Schlüsselfrage für Obsorge und Kinderschutz
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Das Geburtsdatum: Mehr als eine Formalität im Obsorgeverfahren
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Gesetzliche Regeln bezüglich des Geburtsdatums im Obsorgeverfahren
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Geburtsdatum im Obsorgeverfahren: Nicht löschen, sondern berichtigen
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Große Folgen bei Unklarheit über das Geburtsdatum
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Was Betroffene bei Auffälligkeiten beim Geburtsdatum ihres Kindes tun sollten
Für mehr spezifische Fragen rund um das Thema Geburtsdatum und insbesondere die Obsorge, steht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.