Fehlerhaftes Testament kann Noch-Ehepartner erben lassen

Eine Heftklammer reicht nicht: Wann der Noch-Ehepartner trotz Testament erbt
Ein Blatt mit dem letzten Willen, ein fast leeres zweites Blatt für die Zeugen – und am Ende geht der Nachlass an jemand anderen als gedacht. Genau diese Konstellation ist in Trennungsphasen gefährlich: Wer den Ehepartner rasch aus der Erbfolge nehmen will, greift oft zu einem schnellen Testament zu Hause. Der Plan klingt einfach. Die Form ist es nicht.
Gerade in belasteten Lebenssituationen wird Erbrecht plötzlich zum Familienrechtsthema. Die Beziehung ist beendet, die Scheidung noch nicht rechtskräftig, vielleicht gibt es bereits einen neuen Partner oder Kinder aus einer früheren Beziehung. Dann soll oft „noch schnell“ geregelt werden, wer im Todesfall erbt. Das Problem: Ein fehlerhaftes Testament kann dabei helfen – und ohne wirksame Verfügung kann der Noch-Ehepartner weiterhin gesetzlich erben.
Zwei Blätter, drei Unterschriften – und trotzdem kein gültiges Testament
Eine Frau verfasste ihren letzten Willen nicht handschriftlich, sondern am Computer. Der Testamentstext befand sich auf einem Blatt, dort unterschrieb auch sie selbst. Die zwei Testamentszeugen setzten ihre Unterschriften jedoch nicht auf dieses Dokument, sondern auf ein zweites Blatt. Dieses zweite Blatt war nahezu leer. Mit dem Testamentstext war es nur durch eine einzelne Heftklammer verbunden.
Nach dem Tod der Frau begann der Streit: Auf der einen Seite stand der gesetzliche Erbe, auf der anderen jene Person, die nach dem Testament bedacht sein sollte. Entscheidend war nicht, was die Verstorbene vermutlich wollte, sondern ob ihr Testament die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt hatte.
Die Gerichte kamen zu einem harten Ergebnis. Das Testament war unwirksam. Der gesetzliche Erbe bekam den gesamten Nachlass. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Sicht. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
Der springende Punkt: Die Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien erläutert, warum die Zeugen „auf der Urkunde selbst“ unterschreiben müssen
Der OGH hielt fest: […]>
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.