Doppelresidenz und ihre Rechtsfolgen | Gemeinsame Obsorge in Österreich

Doppelresidenz und ihre Rechtsfolgen: Wann aus gemeinsamer Obsorge doch kein echtes 50/50-Modell wird
Zwei Nächte Unterschied in 14 Tagen wirken nach wenig – vor Gericht können sie entscheidend sein. Genau dort verläuft oft die Grenze zwischen echter Doppelresidenz und einem Betreuungsmodell, bei dem ein Elternteil rechtlich als Domizilelternteil gilt. Für getrennte Eltern ist das keine bloße Formalität: Es geht um Hauptwohnsitz, Familienbeihilfe und mitunter auch um Wohnbeihilfe.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH immer wieder, dass Eltern nach der Trennung eine praktisch funktionierende Betreuung leben, rechtlich aber an einem heiklen Punkt scheitern: Beide kümmern sich intensiv um das Kind, doch die Aufteilung ist eben nicht ganz gleich. Dann stellt sich die Frage, ob noch von Doppelresidenz gesprochen werden kann – oder ob das Gericht einen Haushalt als den hauptsächlich betreuenden festlegt.
Eine Woche hier, eine Woche dort – und doch kein echtes Wechselmodell
Eine Tochter lebte nach der Trennung ihrer Eltern in einem scheinbar sehr ausgewogenen Rhythmus. Die Eltern hatten gemeinsame Obsorge. …
… Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
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