Bürgschaft für Unternehmensschulden bei Scheidung: Wer zahlt?

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Gemeinsam für die Firma gebürgt – und bei der Scheidung zählt es trotzdem nicht?

Die Bank drängt, die Firma wankt, beide Ehepartner unterschreiben – und am Ende zahlen sogar die Eltern mit. Viele glauben, dass so ein finanzieller Kraftakt bei der Scheidung automatisch in die Vermögensaufteilung einfließt. Genau das ist bei einer Bürgschaft für Unternehmensschulden bei Scheidung aber oft ein Irrtum.

Gerade wenn Ehe, Unternehmen und Familiengeld ineinandergreifen, entstehen besonders teure Missverständnisse. Denn nicht alles, was während der Ehe gemeinsam unterschrieben, mitgetragen oder mit Hilfe der Verwandtschaft abgedeckt wurde, gehört später auch in die nacheheliche Aufteilung. Besonders streng ist die Linie bei Unternehmensschulden.

Eine Ehe, eine GmbH, vier Millionen Schilling Haftung

FAQ: So wird tatsächlich gesucht

Muss mein Ex mir die Bürgschaft für Unternehmensschulden bei Scheidung zur Hälfte ersetzen?

Wer Ehe und Unternehmen miteinander verknüpft, sollte rechtlich nicht auf Bauchgefühl vertrauen. Denn was in der Krise wie eine gemeinsame Last wirkt, kann bei der Scheidung plötzlich außerhalb jeder Aufteilung liegen. Bei Fragen zur Bürgschaft für Unternehmensschulden bei Scheidung begleitet die Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien Betroffene bei der rechtlichen Einordnung solcher Konstellationen im Scheidungs- und Familienrecht. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.