Keine Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss: Irrtümer im Aufteilungsverfahren

3.000 Euro Strafe weg: Warum ein Sachverständiger im Aufteilungsverfahren keine Beugestrafe „androhen“ kann
Ein Brief vom Sachverständigen, eine 10-Tages-Frist, die Drohung mit Beugestrafe – und plötzlich stehen 3.000 Euro im Raum. Genau an diesem Punkt zeigt sich, warum eine Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss nicht rechtens ist.
Nach einer Scheidung geht es oft nicht nur um Emotionen, sondern um Kontoauszüge, Kreditunterlagen, Versicherungen, Beteiligungen und die Frage, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde. Wenn dann ein Gerichtssachverständiger eingeschaltet wird, erwarten viele Beteiligte, dass dessen Aufforderungen sofort dieselbe Wirkung haben wie ein richterlicher Beschluss. Das ist aber nicht so.
Die Geschichte dahinter – und was Sie als betroffener Bürger wissen sollten
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Fazit zum Thema Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss
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FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss
Muss ich dem Sachverständigen im Aufteilungsverfahren alles sofort schicken?
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