Keine Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss: Irrtümer im Aufteilungsverfahren

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3.000 Euro Strafe weg: Warum ein Sachverständiger im Aufteilungsverfahren keine Beugestrafe „androhen“ kann

Ein Brief vom Sachverständigen, eine 10-Tages-Frist, die Drohung mit Beugestrafe – und plötzlich stehen 3.000 Euro im Raum. Genau an diesem Punkt zeigt sich, warum eine Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss nicht rechtens ist.

Nach einer Scheidung geht es oft nicht nur um Emotionen, sondern um Kontoauszüge, Kreditunterlagen, Versicherungen, Beteiligungen und die Frage, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde. Wenn dann ein Gerichtssachverständiger eingeschaltet wird, erwarten viele Beteiligte, dass dessen Aufforderungen sofort dieselbe Wirkung haben wie ein richterlicher Beschluss. Das ist aber nicht so.

Die Geschichte dahinter – und was Sie als betroffener Bürger wissen sollten

Fazit zum Thema Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Beugestrafe ohne Gerichtsbeschluss

Muss ich dem Sachverständigen im Aufteilungsverfahren alles sofort schicken?

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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