Begleiteter Besuch nur wegen Elternstreit? Warum das Kontaktrecht nicht so leicht eingeschränkt werden darf
In manchen Trennungsfällen wird der Vater dazu veranlasst, sein Kind nur noch unter Aufsicht zu sehen. Dies ist meist der Fall, wenn eine eskalierte Kommunikation zwischen den Erwachsenen vorliegt, und nicht weil mit dem Kind etwas passiert ist. Die Frage der Scheidung und des Kontaktrechts wirft oft beträchtliche emotionalen Belastungen auf.
Ein zerstrittenes Elternpaar – und ein kleines Kind zwischen zwei Fronten
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Entscheidungen des OGH zur Besuchsbegleitung im Kontext von Kontaktrecht-Regelungen
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Das mildere Mittel: Besuchsmittlung statt vollständige Aufsicht
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Wann wird Ihre Situation durch Kontaktrecht-Regelungen beeinflusst?
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Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
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FAQ: So suchen Betroffene oft bei Google
Darf die Mutter Besuche einfach stoppen, weil wir nur noch streiten?
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Wann ordnet das Gericht begleitete Besuche an?
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Schaden dumme WhatsApp-Nachrichten im Kontaktrechtsverfahren?
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Was bringt eine Besuchsmittlung überhaupt?
Besuchsmittlung hilft, wenn Eltern Übergaben und Termine nicht mehr konfliktfrei organisieren können. Eine neutrale Stelle strukturiert die Abläufe und reduziert den direkten Kontakt zwischen den Eltern. Dies ist insbesondere in hochstrittigen Trennungen ein praktikabler Weg zur Streitvermeidung in den Kontaktrecht-RegelungenZur vollständigen OGH-Entscheidung.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.