Auslands-Scheidung in Österreich: Kann eine unanerkannte Ehe ungültig sein?

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In Österreich verheiratet – und trotzdem keine gültige Ehe? Wenn die Auslands-Scheidung in Österreich im Heimatstaat noch nicht anerkannt ist

Sie stehen am Standesamt, die Scheidung liegt längst vor, alle glauben: Jetzt kann neu begonnen werden. Monate später stellt sich heraus, dass die neue Ehe rechtlich gar nicht existiert. Genau dieses Risiko betrifft binationale Paare öfter, als viele vermuten.

Besonders heikel wird es dann, wenn eine frühere Ehe zwar in einem Staat bereits geschieden wurde, der Heimatstaat eines Ehepartners diese Scheidung aber noch nicht anerkannt hat. Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar: Auf der einen Seite gilt man als geschieden, auf der anderen Seite noch als verheiratet. Für eine neue Eheschließung in Österreich kann genau dieser Widerspruch entscheidend sein.

Eine Hochzeit in Wien – und der alte Familienstand holt das Paar wieder ein

Eine Österreicherin heiratete im Februar 2016 in Österreich einen türkischen Staatsbürger. Für sie war die Lage scheinbar klar: Der Mann war zuvor in Deutschland verheiratet gewesen, diese Ehe war dort bereits im Oktober 2015 rechtskräftig geschieden worden. Eine neue Heirat schien damit ohne Weiteres möglich.

Was die Frau zunächst nicht ahnte: Nach türkischem Recht war die deutsche Scheidung noch nicht wirksam berücksichtigt. Dort musste die ausländische Entscheidung erst anerkannt und in das Personenstandsregister eingetragen werden. Diese Anerkennung erfolgte aber erst Monate nach der Hochzeit in Österreich, im September 2016; rechtskräftig wurde sie im Dezember 2016.

Am Tag der Trauung war der Mann nach türkischem Recht daher noch verheiratet. Die Frau zog vor Gericht und machte geltend, dass ihre Ehe nichtig sei. Sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht gaben ihr recht. Der Mann bekämpfte diese Entscheidungen weiter, scheiterte aber auch vor dem Obersten Gerichtshof.

Warum die Scheidung in Deutschland allein nicht gereicht hat: Ein Ratgeber vom Rechtsanwalt in Wien

Der Knackpunkt liegt bei der sogenannten Ehefähigkeit. Bei einer Eheschließung mit Auslandsbezug wird nicht einfach nur auf österreichische Urkunden geschaut. Vielmehr ist für jede verlobte Person zu prüfen, ob sie nach ihrem Heimatrecht überhaupt heiraten darf.

Für österreichische Staatsangehörige ist diese Frage meist rasch beantwortet. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann es komplizierter werden, wenn das Heimatrecht eigene Regeln dazu hat, wann eine Scheidung aus dem Ausland anerkannt wird. Bei türkischen Staatsbürgern war hier entscheidend: Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung genügt nicht automatisch. Sie muss in der Türkei anerkannt und registriert werden.

Solange das nicht passiert ist, gilt die frühere Ehe dort weiter. Und wer nach seinem Heimatrecht noch verheiratet ist, ist für eine neue Eheschließung nicht ehefähig. Genau das wurde diesem Fall zum Verhängnis.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.